
Es gibt circa 380.000 Sehbehinderte in der Schweiz, von den circa 50.000 blind sind. Das sind rund vier Prozent der Bevölkerung. Eine exakte Statistik gibt es nicht, da Behinderungen generell nicht gemeldet werden müssen. Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer, die erst in späteren Jahren eine Sehschwäche erleiden, versuchen, diese zu verheimlichen, weil sie Angst haben, womöglich ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Alle hier genannten Zahlen beruhen daher auf Schätzungen auf Basis der Invaliditätsrenten, einer Gesundheitsbefragung des Schweizerischen Amts für Statistik und den Angaben diverser Verbände. Die demographische Entwicklung der Schweiz spricht aber dafür, dass die Zahl der Betroffenen in den kommenden Jahren zunehmen wird.
Für die Weltgesundheitsorganisation WHO zählen Personen mit einer Sehschärfe unter 0,05 als Blinde. Die Definition für Sehbehinderte besagt, dass die Sehschärfe unter 0,3 oder das Gesichtsfeld weniger als 10 Grad hat. Hinsichtlich der Altersverteilung ist zu erwähnen, dass nur 0,5 Prozent der unter zwanzig Jahre alten Schweizer eine Sehschwäche haben, während es bei den Erwachsenen etwa fünf Prozent sind.
Als Ursache des stetigen Anstiegs der Zahl der von Sehschwäche Betroffenen wäre insbesondere die altersbedingte Degeneration der Netzhaut zu nennen. Weitere Gründe für Sehbehinderungen sind Unfälle oder Erkrankungen wie Grauer und Grüner Star, Diabetes, vorgeburtliche Schädigungen und sonstige Netzhauterkrankungen. Global betrachtet sind korrigierbare Sehfehler und unbehandelte graue Stare die Ursache von 110 Millionen Fällen von Sehschwächen und Blindheit. Weitere Ursachen sind bedingt durch Vitamin-A-Mangel als Folge von Unterernährung sowie infektionsbedingte Krankheiten, die in Entwicklungsländern oft unbehandelt bleiben.
Moderne Hilfsmittel wie etwa Screenreader ermöglichen es, dass viele blinde und sehbehinderte Menschen einen Arbeitsplatz im sogenannten „ersten“ Arbeitsmarkt finden. Die Integration erfordert von den Arbeitgebern, aber auch von den betroffenen Arbeitnehmern enorme Anstrengungen. Das fängt an beim sicheren Weg von zuhause zum Arbeitsort, geht über die innerbetrieblichen Wege bis hin zur Kommunikation mit den Kollegen. Die Invalidenversicherung (IV) finanziert Umschulungen, Anpassung des Arbeitsplatzes und zahlreiche Hilfsmittel wie Leselupe oder Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Gerade bei älteren Menschen führen all diese Bemühungen trotzdem nicht zum Erfolg. Tatsache ist, dass viele der Betroffenen unter weiteren Behinderungen leiden.
Die Erhebungen besagen, dass von den 380.000 blinden und sehbehinderten Menschen rund 60.000 Personen zudem eine Hörbehinderung haben und somit in vielen Berufen nicht einsetzbar sind. Bei schätzungsweise knapp 30.000 Personen liegt neben der Sehschwäche oder Blindheit eine geistige Behinderung vor. Jedes Schicksal ist als Einzelfall zu betrachten. Die Erwerbsquote unter den erwachsenen Blinden und Sehbehinderten der Schweiz liegt bei nur 65 Prozent, während sie bei den Nicht-Behinderten 85 Prozent erreicht. Trotz ihrer Behinderung sind die meisten Betroffenen motiviert, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen und für ihr eigenes Einkommen zu sorgen. Die Schweizerische Blinden- und Sehbehinderten-Werkstatt hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Personen einen Platz in der Mitte der Gesellschaft zu geben.
Blinde und Sehbehinderte nutzen anstelle des Augenlichts andere Sinne, um an Informationen zu gelangen und sich im Raum zu orientieren. So helfen auch Geräusche und Düfte sich zurechtzufinden und viele der Betroffenen können sich ohne Probleme im öffentlichen Raum bewegen. Das regelmäßige Training der Sinne führt dazu, dass diese im Laufe der Zeit immer besser funktionieren und oft leistungsfähiger als bei normalsichtigen Personen sind. Die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt nutzt diese Fähigkeiten und bietet handwerklich begabten Menschen mit ausgeprägter Sehschwäche die Chance, in einem blindenspezifischen Beruf tätig zu werden. Blinden und Sehbehinderte, ohne oder nur mit geringem Sehvermögen, nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Sinne, um ihre Arbeitsmittel zu organisieren und die Arbeitsschritte sorgfältig erledigen zu können. Penible Ordnung ist hier extrem wichtig!
Die Beschäftigung von Blinden und Sehbehinderten in Handwerksberufen erfordert Maschinen und Schutzvorrichtungen, die in ihrer Art einzigartig sind. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter spezielle Schulungen erhalten, die in den konventionellen gewerblichen Berufsausbildung nicht angeboten werden. Die SBSW hat in über zehn Jahren in sechs eigenen und in Kooperation mit drei Partnerwerkstätten in Deutschland und Österreich Kompetenzen aufgebaut, die in dieser Form in der Schweiz eine Sonderstellung haben.
Die SBSW beschäftigt Blinde und Sehbehinderte in folgenden Handwerksberufen:
- Bürstenmacher
- Kerzenmacher
- Korbmacher
- Pinselmacher
- Sticker
- Stricker
- Töpfer
- Weber
Es gibt keine verlässlichen Zahlen zur Beschäftigungsquote blinder und sehbehinderter Menschen in der Schweiz. Die Quote liegt bei circa 65 Prozent im Vergleich zu 85 Prozent bei den Normalsehenden. Die übrigen sind arbeitssuchend, im mehr oder weniger unfreiwilligen Vorruhestand oder arbeiten in geförderten Werkstätten des sogenannten zweiten Arbeitsmarktes. Im Gegensatz zu letzteren sind die Mitarbeiter der SBSW im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt, was bedeutet, dass – abgesehen von diversen Eingliederungshilfen – keine Zuschüsse vom Staat oder den Sozialkassen fließen.
Die meisten Behindertenverbände lehnen Quoten – wie etwa in Frankreich mit sechs Prozent ab 20 Mitarbeitern – ab. Gründe sind, dass dies den Betroffenen – ob Blinden, Sehbehinderte oder anderweitig eingeschränkte Personen – eine Sonderstellung verschaffen würde, die sie nicht wollen. Objektiv betrachtet gibt es wirklich Branchen, in denen eine Beschäftigung Behinderter nur schwer denkbar ist. Der genannte Personenkreis will aber eine möglichst normale Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt gibt ihnen diese Möglichkeit dazu und finanziert die Mehrkosten über Preise, die etwas über denen des freien Marktes liegen.
Die Beschäftigung von Blinden und Sehbehinderten erfordert eine Reihe von Hilfsmitteln und womöglich eine Arbeitsassistenz für die Einarbeitung. Hinzu kommt die oft schleppende Bewilligungspraxis der Kostenträger, die eine Integration zusätzlich behindert. Die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt verfügt über langjährige Erfahrung in der Einarbeitung blinder und sehbehinderter Menschen in Handwerksberufen. Technische Hilfsmittel sind zum grossen Teil bereits vor Ort vorhanden. Falls weitere benötigt werden, haben wir umfassende Kenntnisse, diese fachgerecht auszuwählen und bei den Kostenträgern zu beantragen.
Potenzielle Arbeitgeber laden Blinde und Sehbehinderte oft erst gar nicht zum Bewerbungsgespräch ein, weil sie nur die Defizite sehen und sich nicht vorstellen können, dass mit kreativer Anpassungen der Arbeitsabläufe und der Aufgabenverteilung deren Stärken zum Vorteil des Betriebs eingesetzt werden können. Infolge Corona-Pandemie und der Energiekrise kämpfen viele Unternehmen ums Überleben. Die Belange Blinder und Sehbehinderter kommen hier zwangsläufig zu kurz. Bei der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt ist dies anders. Hier stehe diese Menschen im Mittelpunkt; alle Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, für diese passende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Das Sortiment lässt sich unterteilen in
- Besen, Bürsten, Pinsel und Körbe
- Kerzen
- Kunststoffartikel
- Reinigungsprodukte
- Handschuhe
- Textilien (Strickwaren, Frottiere, Küchentücher, Mikrofaserprodukte, Schürzen), bei größeren Mengen gerne auch mit Wappen, Vereins- oder Firmenemblem
- Deko-Artikel für Haus und Garten sowie Saisonware
Dabei handelt es sich ausschließlich um in der Schweiz hergestellte Produkte von handwerklich hoher Qualität. Die Fertigung erfolgt in den Werkstätten der SBSW und verhilft blinden und sehbehinderten Menschen zu einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Der Vertrieb der SBSW-Produkte erfolgt über qualifizierte Berater ausschließlich im Telefonvertrieb. Somit fallen keine Kosten für einen kostspieligen Außendienst an. Es gibt auch keine Umweltbelastung bei Fahrten von Vertreterbesuchen.
Die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt erhält keine Zuschüsse von staatlichen Stellen, abgesehen von Eingliederungshilfen für die Beschäftigten. Der Betrieb einer Werkstätte für Blinde und Sehbehinderte ist mit erheblichen Mehrkosten gegenüber dem freien Wettbewerb verbunden. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit Unternehmen aus Ländern mit weitaus geringeren Löhnen und Sozialstandards. Die Produkte der SBSW sind daher etwas teurer als jene des Wettbewerbs. Den Kunden ist diese Tatsache bewusst, sie sind aber bereit aus sozialer Verantwortung die Mehrkosten zu tragen.
Arbeitgeber sind mit der Integration blinder und sehbehinderter Menschen im Betrieb oft überfordert, zumal die Anforderungen der Betroffenen sehr speziell sind. Zu nennen wären:
- Sicherheit auf innerbetriebliche Wegen (Der Weg zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause ist von den Betroffenen in der Regel in Eigenregie zu organisieren, was mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.)
- Lärmschutz (da die Personen darauf angewiesen sind, gut zu hören)
- Beleuchtung und Lesehilfen
- Spezielle Maschinen sowie Schutzvorrichtungen
Die Integration blinder und sehbehinderter Mitarbeiter erfordert in von den normalsichtigen Kollegen eines „normalen“ Betriebes eine große Bereitschaft, sich umzustellen. Für viele der Normalsichtigen ist es irritierend, dass eine Kommunikation mittels Blickkontakt nicht funktioniert. Wege von Stolperfallen frei zu halten und den Geräuschpegel zu reduzieren, ist in der Hektik des Alltags gar nicht so einfach. Die Investition in spezielle Maschinen und Schutzvorrichtungen ist in vielen Handwerksberufen undenkbar, weil die entsprechende Expertise nirgendwo verfügbar ist.
Im Unterschied zu „normalen“ Arbeitgebern verfügt die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Blinde und Sehbehinderte in Handwerksberufen. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter untereinander sowie die Leitung der Werkstätten ein besseres Verständnis für Situation der Betroffenen haben, so dass eine reibungslosere Integration möglich ist.
Blinde und Sehbehinderte sind für den Weg zur Arbeit in der Regel auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Sie orientieren sich auf Fußwegen mit Hilfe eines Blindenstocks. Markierungen an Bahnsteigen und akustische Signale an Ampeln erleichtern es ihnen, sich zurechtzufinden. Mitarbeiter der die Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, in Heimarbeit tätig zu sein, so dass die oft beschwerlichen Wege entfallen.
Menschen, die bereits blind zur Welt kommen oder im frühen Kindesalter erblinden oder eine schwere Sehschwäche erleiden, haben es vergleichsweise leicht, im betrieblichen Alltag zurechtzukommen. Viele schaffen es, anerkannte Schul- und Berufsabschlüsse zu erwerben und finden eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Umgekehrt ist es umso schwieriger für jene, die erst in späteren Jahren ihr Augenlicht ganz oder teilweise verlieren. Das Erlernen der Braille-Schrift oder der Umgang mit technischen Hilfsmitteln überfordert ältere Betroffene häufig. Es ist zu vergleichen mit dem Erlernen einer Fremdsprache, das im fortgeschrittenen Alter nur selten aktzentfrei gelingt. Auch der Umgang mit Computer und Smartphone fällt jenen schwer, die nicht zu den Digital Natives gehören. Wer hingegen bereits vor der Erkrankung einen Handwerksberuf ausgeübt hat, findet sich nach einer Einweisung in eine der bei SBSW angebotenen Tätigkeiten in der Regel schnell zurecht.
Durch Ihre Mitarbeit in unserem Betrieb und ihren eigenen Lohn haben Menschen mit Sehbehinderung eine Chance auf ein eigenständiges finanziell-selbstbestimmtes Leben. Bei uns erlernen und arbeiten sehbehinderte Menschen in einem geschützten Umfeld und finden neben dem wirtschaftlichen Aspekt eine wichtige soziale Komponente vor:
Durch die Zusammenarbeit und durch Gemeinschaftsveranstaltungen, die Bildung von Fahrgemeinschaften sowie Freizeitangeboten werden soziale Verbindungen geknüpft und eine positive Arbeitsumgebung geschaffen.
Im Rahmen einer Anstellung werden unsere Mitarbeiter angemessen vergütet. Durch leistungsbezogene Prämien, die im Laufe der Zusammenarbeit vereinbart werden können, sind auch Lohnsteigerungen möglich. Dabei tragen unsere Mitarbeiter durch ihre Leistung und Teilnahme an Weiterbildungsangeboten aktiv dazu bei. Innerhalb der zeitlich begrenzten Eingliederungsphase zahlen wird die Arbeit über ein Tagegeld vergütet.
Auch für Menschen, die im Laufe ihres Lebens erblinden, bietet unsere Werkstatt eine Chance auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Aktuell gibt es nur zwei Möglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte Berufe zu erlernen: in der Schule oder direkt im Betrieb. In unserer Ansicht ist die Ausbildung und Mitarbeit in einem tatsächlichen Betrieb aus verschiedenen Gründen vorteilhaft:
Während in einem reinen Lernbetrieb hergestellte Produkte nicht weiter genutzt werden und es deshalb bei viel Theorie nie eine direkte Verbindung zu Markt und dem vorherrschenden Angebot und Nachfrage gibt, werden Produkte, welche in unserem Betrieb hergestellt werden, grundsätzlich für den Verkauf gefertigt. Die dadurch entstehende Praxis und der Fokus auf Wirtschaftlichkeit bedeuten eine unmittelbare Wertschätzung für geleisteten Arbeit: die Mitarbeit an der Herstellung von Produkten, die benötigt werden.
Unser Fokus ist immer praxisorientiert.
Wenn Sie mehr über unsere Arbeit und die Bezahlung von Sehbehinderten und Blinden erfahren möchten, besuchen Sie unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns gerne direkt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Werkstätten der SBSW sind speziell für die Anforderungen Blinder und Sehbehinderter ausgestattet. Wichtige Punkte sind die sichere Gestaltung innerbetrieblicher Wege und die Akustik in den Räumen. Die Betroffenen können sich darauf verlassen, dass es keine überflüssigen Stolperfallen gibt und der Geräuschpegel sie nicht irritiert. Hinzu kommen Spezialmaschinen und Sicherheitsvorkehrungen, die einen reibungslosen Betriebsablauf ermöglichen.
Die Einarbeitung der Beschäftigten bei der SBSW erfolgt durch geschulte Mitarbeiter mit Rücksicht auf vorhandene Sehstärke und weitere Behinderungen. Sehbehinderung beziehungsweise Blindheit ist stets als Einzelschicksal zu betrachten. Gerade wenn die Sehschwäche in fortgeschrittenem Alter eintritt, ist sie für die Betroffenen ein enormer Schicksalsschlag. Hinzukommen – etwa infolge eines Unfalls – oft weitere Behinderungen, die es erschweren, den Alltag und erst recht die Integration ins Berufsleben zu bewältigen. Die Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt kennt die Belange blinder und sehbehinderter Menschen aus langjähriger Erfahrung und kann daher besser als die meisten anderen Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen.
Die Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt hat sich zum Ziel gesetzt, blinden und sehbehinderten Menschen in der Schweiz Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes zur Verfügung zu stellen. Die Betroffenen sollen eine größtmögliche Eigenständigkeit in materiellen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten erlangen. Die SBSW kooperiert dabei mit der Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung (DWE) des Kanton Wallis, der kantonalen IV-Stelle und dem Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie. Der Schweizerischen Blindenbund – Regionalgruppe Wallis (RGW) ist verantwortlich für die Umsetzung der Ziele.
Die Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenwerkstatt befindet sich in Brig (Wallis). Der SBSW gehört dem Schweizerischen Blindenbund mit Niederlassungen an den folgenden Standorten:
- Flamatt (Freiburg)
- Frauenfeld (Thurgau)
- Heimberg (Bern)
- Lausanne (Waadt)
- Wettingen (Aargau)
Die Beschäftigten der SBSW haben die Möglichkeit zuhause oder in regionalen Kleingruppen zu arbeiten, so dass sie ihr heimisches Umfeld nicht verlassen müssen. Damit entfallen Arbeitswege, die für Blinde und Sehbehinderte oft mit besonderen Gefahren verbunden sind.
Die drei Partnerwerkstätten der SBSW in Deutschland und Österreich ermöglichen einen fachlichen Austausch in der Gestaltung von Arbeitsplätzen in Handwerksberufen für Blinde und Sehbehinderte und unterstützen den Vertrieb der Produkte.